Kürzung des Gründercoaching
Die Bundesregierung Deutschland hat im Jahr 2014 vor, den Zuschuss für das Gründercoaching (Beratung in der Phase nach der Existenzgründung) für Arbeitslose zu streichen. Das Gründercoaching des Europäischen Sozialfonds wird bislang mit 90 % der Beratungskosten für Arbeitslose, die den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld innerhalb ihrer Selbstständigkeit beziehen, bezuschusst, sodass sich für Gründer nur ein Eigenanteil von 10 % der Beratungskosten ergibt. Diese Förderung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheihnlichkeit im nächsten Jahr wegfallen.
Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, haben dann wie andere Existenzgründer einen Eigenanteil von 50 %, in den neuen Bundesländern 25 %, der Beratungskosten selbst zu tragen. Durch den Wegfall der Förderung verschlechtert sich die Situation für Arbeitslose noch weiter. Denn schon am 28.12.2011 wurden die Gründungsbedingungen rapide verschärft, da die Bewilligung des Gründungszuschusses und Einstiegsgelds seitdem in der Ermessens-Entscheidung der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit liegt.
Wichtig ist diese Änderung insbesondere für all diejenigen, die in diesem Jahr den Gründungszuschuss erhalten haben. Wir empfehlen an dieser Stelle sich den 90% Förderanspruch noch in diesem Jahr rechtzeitig zu sichern. Allen anderen, die eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit planen, sollten diese anstehenden Änderungen in ihren Planungen berücksichtigen und ihre Anträge daher rechtzeitig stellen (Antragsbewilligung muss bis spätestens 20.12.2013 erfolgt sein).