KfW-Gründercoaching – Änderungen 2014
Ab dem 01. Januar 2014 wird das KfW-Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (mit 90%iger Zuschusshöhe bei Erhalt von Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Regelleistungen etc.) nicht mehr fortgeführt. Annahmeschluss für eine rechtzeitige Beantragung beim zuständigen Regionalpartner für die 90% Förderung ist der 15. Dezember 2013.
Die sonstigen Förderkonditionen und -bedingungen sollen zunächst bis zum 30.06.2014 verlängert werden und gelten somit auch für Gründer aus der Arbeitslosigkeit.
Eine neu gestaltete Version des Programms soll in der neuen EU-Förderperiode voraussichtlich ab 01. Juli 2014 umgesetzt werden. HIer soll eine Förderung nur noch in den ersten drei Jahren nach Gründung möglich sein und der Beratungszeitraum auf 6 Monate reduziert werden. Ebenso wird eine Abtretung der Beratungsförderung geprüft werden.