Positive Veränderungen für Existenzgründer und KMU durch Koalitionsvertrag?
Wie aus diversen voneinander unabhängigen Quellen durchsickerte existieren bereits Entwurfsfassungen des Koalitionsvertrags, in denen auch zu den Punkten Förderung von Existenzgründungen Stellung bezogen wird. Im Folgenden finden Sie laut unserem Informationsstand einige Auszüge aus dieser Entwurfsfassung vom 26.11.2013:
“…Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit…”
“…Wir möchten einen neuen Gründungsgeist in Deutschland wecken und eine Kultur der zweiten Chance etablieren. Unser Ziel ist es dabei, die Zahl der Gründungen von derzeit 10.000 in den nächsten Jahren kontinuierlich auf 15.000 pro Jahr zu steigern. Dafür sollen Antragsverfahren entbürokratisiert werden…”
“…Wir werden darauf dringen, dass der im Sommer 2012 geschlossene Pakt für Wachstum und Beschäftigung (120 Mrd. Euro) mit Nachdruck umgesetzt wird. Wachstumspakt und Fiskalpakt sind gleichermaßen wichtige Bestandteile einer Politik für nachhaltiges Wachstum und solide öffentliche Haushalte. Von besonderer Bedeutung für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Hierzu gehören die erhöhte Darlehensvergabe seitens der EIB sowie die verstärkte Nutzung revolvierender Fonds zum Einsatz der Mittel aus den Struktur- und Investitionsfonds…”
Neben diesen Passagen aus der Entwurfsfassung des Koalitionsvertrags hält sich darüber hinaus hartnäckig das Gerücht, dass der zu Beginn 2012 in eine Ermessensleistung veränderte Gründungszuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit wieder in eine Regelleistung mit Rechtsanspruch umgewandelt werden soll.